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Um den korrekten Wert zu ermitteln, wird die Immobilie mit drei Werten bewertet: Vorhandene Immobilie mit ähnlicher Nutzung Ein Kirchengebäude kann von einer anderen Religionsgemeinschaft erworben werden.

Es wird eine Bestandsaufnahme des Bedarfs anderer Religionsgemeinschaften in der Region durchgeführt. Ist dieser Bedarf bekannt, kann der Wert als bestehendes Kirchengebäude ermittelt werden. Bestandsimmobilie mit neuer Nutzung Ein Kirchengebäude behält sein Erscheinungsbild, es wird jedoch eine neue Nutzung für das Gebäude gesucht.

Im Hinblick auf einen sozialen Zweck kann der Wert eines bestehenden Gebäudes nach einer Bestandsaufnahme der Nachfrage anderer sozialer Einrichtungen ermittelt werden. Die mit Reliplan verbundenen Gutachter können die baulichen Anpassungen der bestehenden Immobilie für eine neue Nutzung berechnen. Die Kombination aus bestehender Immobilie, Marktnachfrage, Grundstückspreis und einer Schätzung der baulichen Anpassungen bestimmt den endgültigen Wert des Gebäudes.

Die Frage, ob für die neue Nutzung ein Verfahren erforderlich ist, kann von Bedeutung sein. Ein Verfahren ist ein Verfahren, bei dem der bestehende Bebauungsplan geändert werden muss. Die Gemeinde muss prüfen, ob eine Änderung des Verwendungszwecks (Umweltgenehmigung) möglich ist. Bei Abriss aufgrund eines Sanierungsplans ist ein Vergleich von Abriss- und Sanierungsplan mit der Bewertung des bestehenden Kirchengebäudes wichtig, um den Wert des Kirchengebäudes zu beurteilen, wenn das bestehende Gebäude abgerissen und ein Neubau errichtet würde.

Wichtig ist dann, welche Gestaltung (hierfür ist die Vision eines Architekten notwendig) und welche kommunalen Genehmigungen, wie beispielsweise Angebot und Nachfrage, Marktpreis etc. vorliegen. Je nach Wunsch des Bauherrn kann ein gesondertes Angebot erstellt werden.